Die Schweizerischen Kantone

Das Staatsrecht der Kantone ist ein unabdingbarer Bestandteil des schweizerischen Staatsrechts. Die Kantone bilden die Grundpfeiler des schweizerischen Staatswesens.
Fast alle Kantonsverfassungen wurden in den letzten 50 Jahren einer Totalrevision unterzogen, sind entstaubt worden, haben sich einander angeglichen und trotzdem ihre Eigenheiten bewahrt.

Die kantonale Demokratie hat sich verfestigt und verfeinert und erfreut sich eines regen Gebrauchs. Die Formen der kantonalen Gesetzgebung entfalten eine überraschende Vielfalt.

Der Trend zu Gemeindefusionen unterzieht die herkömmliche Kantonsstruktur einer gründlichen Veränderung. Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird in einigen Kantonen von einer erstaunlichen Dynamik getragen. Organisationsrecht, Staat und Kirche, Bürgerrecht, Staatshaftung und Grundrechte schliessen den weit um die zentralen Bereiche der kantonalen Eigenständigkeit gespannten Bogen.

A. Auer, Staatsrecht der schweizerischen Kantone, Bern, 2016