Bild:Franzoseneinfall in Nidwalden, www.franzoseneinfall.ch.

Die Helvetische Republik und die Batavische Republik

Napoleon gründete 1795 die Batavische Republik (1795-1801) in der ehemaligen Republik der Sieben Vereinten Provinzen.

Die neue Republik beruhte auf den französischen revolutionären Idealen, dem französischen Zentralismus und auf dem Wunsch, einen zuverlässigen und reichen Verbündeten an ihrer Seite zu finden. Diese Republik erwies sich jedoch als zu ehrgeizig.

Die Republik wurde 1801 ersetzt. Die alten Namen, die alten Männer und die Autonomie der Provinzen, wenn auch stark eingeschränkt und in weit weniger Gebieten, wurden wiederhergestellt.

Die Schweiz

Ein ähnlicher Prozess fand in der Schweiz statt. Die Schweiz hatte auch ihre „Bataven“, Politiker, die dem Ancien Régime in den Kantonen ein Ende setzen wollten. Die Französische Revolution hatte auch in der Schweiz viele Anhänger, aber verschiedene Kantone wehrten sich, ein Unterschied mit der Situation in der Batavischen Republik.  

Nach der französischen Besetzung und der Machtübernahme durch Schweizer Sympathisanten im Jahr 1798 wurde am 12. April 1798 die Helvetische Republik, ein Klon der Batavischen Republik, ausgerufen.

Die wichtigsten Grundsätze waren: Teilung der Kantone, Zentralisierung, Vereinheitlichung, Religionsgleichheit und eine demokratische Volksvertretung.

Der mächtigste Kanton, Bern, wurde aufgeteilt. Die neue unitarische Republik traf die Entscheidungen mit neuen, französisch geprägten Organen.

Die drei Hauptsprachen, Französisch, Italienisch und Deutsch, wurden anerkannt. Sechs neue Kantone wurden geschaffen. Wie in den Niederlanden hatte die Schweizer Republik keine lange Lebensdauer. Jahrhunderte der Souveränität und der alte Kampf zwischen Liberalen und Konservativen, sowie religiöse und sprachliche Widersprüche verschwanden nicht.

Im Jahr 1803 wurde die einheitliche Helvetische Republik durch die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 abgelöst. Die neue Verfassung trat am 15. April 1803 in Kraft.

Diese Verfassung wurde am 29. Dezember 1813 von den 19 Kantonen wieder aufgehoben. Die Kantone Genf, Wallis und Neuenburg traten 1815 der Eidgenossenschaft bei.

Der Bundesbrief von 1815

Der Weg zur Verfassung von 1848 war aber nicht einfach. Die Grundlagen waren die neue Verfassung von 1815, aber auch Bestimmungen der Helvetischen Republik von 1798 und die Akte von 1803.

Korrektorin: Melinda Fechner