1291
Als die habsburgischen Herrscher der Zentralschweiz es versäumten, den Frieden zu erhalten und die Handelswege zu schützen, ergriffen die drei Orte Uri, Schwyz und Unterwalden die Initiative und gründeten 1291 ein Bündnis.
Diese Bündnisse waren im dreizehnten und vierzehnten ganz üblich. Ziel der Allianz war es, sich gegenseitig gegen Aggressoren zu helfen, den Frieden zu wahren und Streitigkeiten (kommerziell, geschäftlich, territorial) beizulegen.
Die (kurzlebigen) schwäbischen, rheinischen, lombardischen oder Hanse Ligen sind nur einige andere Beispiele. Am Ende verschwanden sie Alle. Das Bündnis von Uri, Schwyz und Unterwalden führte allmählich zur Schweizer Eidgenossenschaft und schliesslich zum souveränen Nationalstaat in 1848.
Der Eid war ein gemeinsames Symbol für die Ratifizierung von Verträgen und Allianzen. Niemand hätte damals diesen Verlauf der Geschichte vorhersagen können und niemand wollte sich von den habsburgischen Herrschern lösen. Es ist eine Tatsache, dass diese Gemeinschaften ein Bündnis eingegangen sind. Es wurde mit immer mehr (mächtigeren) Städten und Orten allmählich stärker.
Rudolf I. von Habsburg (1217-1291) wurde 1273 deutscher König, war aber bereits Herr über die Täler Uri, Schwytz und Unterwalden und andere Gebiete und Städte der heutigen Schweiz.
Das Aussterben der Herzöge von Zähringen führte zur habsburgischen Gerichtsbarkeit über diese Täler, die unter anderem den wichtigen Gotthardpass kontrollierte, der 1230 eröffnet wurde.
Rudolf entwickelte neue Strukturen, indem er die Landvogteien (Vogteien) gründete, um die Städte und ländlichen Gemeinden zu überwachen.
Diese wurden aus loyalen Aristokraten rekrutiert. Die berühmte Geschichte von Wilhelm Tell, der sich weigerte, den Hut des Vogts zu begrüssen und dann zum Nationalhelden wurde, fand in dieser Zeit statt. Es ist irrelevant, ob es wirklich passiert ist, es ist eine schöne Geschichte und erzählt den historischen Kontext.
1350–1648
In den 1350er Jahren entstanden zwei Alternativen für die Organisation der regionalen politischen Beziehungen in Europa.
Bottom-Down war die Methode der Herrscher, die neue bürokratische Organisationen gründeten, um effektive Friedenserhaltungs-, Rechts- und Steuersysteme aufzubauen.
Der Schweizer Ansatz war ein Netzwerk von (teil) autonomen ländlichen, kirchlichen und städtischen Gemeinschaften, die durch Bündnisse miteinander verbunden waren, während jeder Verbündete seine eigenen internen Angelegenheiten leitete.
Nach dem Schwäbischen Krieg 1499 galt der Bund oder die Eidgenossenschaft als unabhängige Einheit, obwohl der innere Kampf, die Spaltung und der Mangel an zentralen Institutionen oft keine Einheit zeigten.
Die dreizehn Kantone gehörten formell jedoch zum Heiligen Römischen Reich, wenn auch mit vollständiger Ausnahme von der kaiserlichen Gerichtsbarkeit und Justiz.
1648
Dies wurde 1648 durch den Westfälischen Friedensvertrag nicht geändert, und dieser Vertrag bestätigte die Unabhängigkeit der Schweiz nicht offiziell, obwohl die Eidgenossenschaft als souveräner Staat agierte.
Der Westfälische Friedensvertrag vom 24. Oktober 1648 schwieg zu diesem Thema und bestätigte nur den Status der Stadt Basel und der Kantone (Art. VI „die Stadt Basel und die übrigen Orte der Eidgenossen im Besitze voller Freiheit und Exemtion
vom Reiche und in keiner Weise den Gerichtshöfen und Gerichten desselben
Reiches unterstellt sind“). The text was written in Latin.
Viele Städte benutzten bis weit in das achtzehnte Jahrhundert hinein die kaiserliche Symbolik. Sechs Städte, Basel, Zürich, Bern, Schaffhausen, Solothurn und Luzern, gaben im siebzehnten Jahrhundert offiziell ihren souveränen Status als „freyer souveräner Staat“ bekannt.
Ein theoretischer zeitgenössischer Ansatz zur Souveränität und die Handlungen einer souveränen Einheit waren nur aus der Perspektive des Protokolls relevant.
Im Gegensatz zur formal souveränen Niederländischen Republik der (Sieben) Vereinigten Provinzen (1648) hatten die Schweizer keinen Prinzen-Stadholder, keine vereinte stehende Armee oder Generalstaaten mit echten Befugnissen.
Der Bund war nur souverän und formal von der kaiserlichen Gerichtsbarkeit befreit. Es würde weitere 150 Jahre (nach den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress) dauern, bis er eine offiziell anerkannte Souveränität (und Neutralität) erlangte.
Eine lange und schwierige Entwicklung des aufbaus, die zu Wilhelm Tells Zeit als offene Geschichte begonnen hatte, endete 1848 in der Verfassung.
(Quelle: P.H. Wilson, Heart of Europe. A History of the Holy Roman Empire, Cambridge (MA), 2016; C.H. Church, R.C. Head, A Concise History of Switzerland, Cambridge 2017; B. Marquardt, Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige Römische Reich (1350-1798), Zürich 2007).