Splügen. Foto/Photo: TES

Splügen, rätoromanen, Walser, Bündner und seit 1803 Schweizer

Die Bevölkerung von Splügen (Kanton Graubünden) ist über die Jahrhunderte hinweg bemerkenswert stabil geblieben. Im Jahr 1690 betrug die Einwohnerzahl 360 (zur Zeit des Grauen Bundes, als einer der drei Bünde des Freistaats der drei Bünde), im Jahr 1900 zählte das Dorf 373 Einwohner und heute rund 380.

Im Jahr 840 wird das Dorf als Speluca, Spleia in romanischer Sprache bezeichnet. Das Dorf liegt an der Via Mala im Rheinwald, dem Einzugsgebiet des Hinterrheins, und an der Strasse zum und vom Splügenpass und dem San Bernardino Pass.

Lange Zeit war das Kloster Pfäfers der grösste Grundbesitzer in dieser Region. Dann gab es lokale Herrschaften wie die Herren von Vaz und die Grafen von Werdenberg-Sargans. Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts war Splügen ein romanisches Dorf. Gegen Ende dieses Jahrhunderts liessen sich auch die Walser in diesem Dorf nieder.

Im 15. Jahrhundert wurden die Säumerei und der übrige Güter- und Personenverkehr über die Pässe immer wichtiger. Aus diesem Grund errichteten die Herren von Vaz bei Splügen eine Burg.

Nach dem Übertritt zum protestantischen Glauben und der Gründung des Freistaats der Drei Bünde im Jahr 1524 erhielt das Dorf 1530 den Status einer selbständigen Gemeinde. Die heutige Kirche stammt aus dem Jahr 1689.

In den Jahren 1799 und 1780 besetzte eine französische Armee das Dorf im Rahmen des Feldzugs gegen den russischen General Suworow und die Österreicher. Über den Splügenpass führte  eine wichtige Route für Militärtransporte.

Nach der Eröffnung der Gotthardbahn im Jahr 1882 verlor das Dorf an Bedeutung. Die Eröffnung des San Bernardino Tunnels bot jedoch neue Perspektiven, ebenso wie der aufkommende Tourismus.

Das Rätoromanische war zu jener Zeit in dieser Gegend schon fast verschwunden. Nur wenige Einwohner sprechen heute noch das sutselvanische Idiom. Das tut der Schönheit des Hinterrheins, des Rheinwaldes, der Via Mala, der Natur und des Dorfes, nicht weit entfernt vom Safiental, aber keinen Abbruch.

(Quelle und weitere Informationen:  Gemeinde Rheinwald)

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