Die Kantone

Die Schweiz (die Eidgenossenschaft) besteht aus sechsundzwanzig Kantonen (Artikel 1 Bundesverfassung). Die Kantone    Diese sind,  alphabetisch geordnet (mit der Angabe der Autokennzeichen); Aargau (AG), Appenzell Ausserrhoden (AR), Appenzell Innerrhoden (AR), Bern (BE), Basel-Landschaft (BL), Basel-Stadt (BS), Freiburg (FR), Genf (GE), Glarus (GL), Graubünden (GR), Jura (JU), Luzern (LU), Nidwalden (NW), Neuenburg (NE), Obwalden (OW), … Weiter » „Die Kantone“

Die Verfassung der Kantone

Die 26 Kantone haben eine (politisch) mächtige und besondere Stellung im Schweizer Staatssystem. Aus europäischer Sicht sind sie sogar einzigartige jahrhundertealte  Konstruktionen. Dieser Artikel befasst sich mit der Verfassung der Kantone. Der Politiker und Unternehmer Alfred Escher (1819-1882) formulierte 1848, was noch heute die Grundlage des föderalen und demokratischen Systems ist: „Der schöne Baum unseres … Weiter » „Die Verfassung der Kantone“

Der Nationalrat

Definition Der Nationalrat ist die Vertretung des Volkes im parlamentarischen System. Er hat die gleichen Kompetenzen wie der Ständerat. Die zweihundert Sitze werden nach dem Proporzsystem  verteilt. Die sechsundzwanzig Kantone der Schweiz stellen die Wahlkreise dar. Sitze Für die Anzahl der Sitze dieser ist wiederum die Einwohnerzahl massgebend. Die kleinsten Kantone haben einen Sitz (Appenzell … Weiter » „Der Nationalrat“